AMBULANTE BETREUUNG / FINANZIERUNG


Finanziert wird das Ambulant Betreute Wohnen über die Eingliederungshilfe des Landkreises aus dem Sie stammen. Dafür ist es nötig, im Vorfeld einen Antrag zu stellen, zum Beispiel mit der Unterstützung des zuständigen Sozialdienstes, der Klinik oder der Suchtberatungsstelle. Sobald wir eine Kostenzusage erhalten haben und wir Wohnraum bieten können, kann über einen Einzugstermin gesprochen werden.

Die Kosten für den Wohnraum übernimmt entweder das Jobcenter, die Grundsicherung oder sie müssen aus entsprechend vorhandenen Eigenmitteln selbst finanziert werden.